Vergütungssätze

Üblicher Preis:
Für den gesamten eingespeisten Strom, unabhängig davon, ob es sich um KWK- Strom im Sinne des § 3 KWK- Gesetz oder um Kondensationsstrom handelt, vergütet der Netzbetreiber dem Einspeiser jeweils in ct/kWh den durchschnittlichen Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal. Dieser Betrag ist der „übliche Preis“ im Sinne des KWK- Gesetzes.

vom 01.07.2011 bis zum 30.09.2011: 5,361 ct/kWh (Quartalspreis Q 2 2011)

vom 01.10.2011 bis zum 31.12.2011: 4,917 ct/kWh (Quartalspreis Q 3 2011)

vom 01.01.2012 bis zum 31.03.2012: 4,991 ct/kWh (Quartalspreis Q 4 2011)

vom 01.04.2012 bis zum 30.06.2012    4,510 ct/kWh  (Quartalspreis Q1 2012)


KWK Umlage:
Das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-G) trat am 01.04.2002 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt wird der Belastungsausgleich zwischen den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) durchgeführt. KWK-Anlagenbetreiber haben nach Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen Anspruch auf Zahlung der gesetzlichen Fördersätze für den in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom. 

2010: 0,130 ct/kWh 

2011: 0,030 ct/kWh

2012: 0,002 ct/kWh

EEG-Aufschlag:
Gemäß der am 25.7.2009 in Kraft getretenen Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) haben die Elektrizitätsversorgungsunternehmen seit 1. Januar 2010 für jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten. Mit diesen Zahlungen soll die Differenz aus den Einnahmen und den Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber bei der EEG-Umsetzung nach § 3 Abs. 3 und 4 AusglMechV sowie § 6 AusglMechAV gedeckt werden. 

2010: 2,047 ct/kWh 

2011: 3,530 ct/kWh 

2012: 3,592 ct/kWh