1. Der Lenkungsausschuss bekräftigt nochmals seine bereits mehrfach beschlossenen Empfehlungen:
a) Das Projekt „Pfalzenergie“ strebt die langfristige, zukunftsfähige Sicherung einer
öffentlich verantworteten und gestalteten Energieversorgung für die Pfalz an.
b) Ziel des Projekts ist die Sicherung von Standorten, Arbeitsplätzen und regionaler
Wertschöpfung.
c) Betriebsbedingte Kündigungen bestehender Arbeitsverhältnisse infolge
kooperationsbedingter Aufgabenverlagerungen in die neu zu gründende
Plattformgesellschaft bzw. die neu zu gründenden Kompetenzgesellschaften sind
langfristig ausgeschlossen.
d) Kein Mitarbeiter/in wird bei Verlagerung von Aufgaben in neu zu gründende
Gesellschaften der „Pfalzenergie“ schlechter gestellt als bisher.
e) Die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden tarifvertraglich
abgesichert. Die Aushandlung und der Abschluss hierfür erforderlicher Tarifverträge
obliegen den Tarifvertragsparteien und nicht dem Bezirksverband Pfalz.
f) Für alle Gesellschaften des Projekts Pfalzenergie wird bei Gründung die Mitgliedschaft
in einem Arbeitgeberverband und der Abschluss von Rahmentarifverträgen angestrebt,
die die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in neu zu
gründende Gesellschaften des Projekts Pfalzenergie sowie den eventuellen Übergang
bestehender Arbeitsverhältnisse in solche neu zu gründenden Gesellschaften regeln.
2. Der Lenkungsausschuss empfiehlt allen am Projekt Pfalzenergie beteiligten Unternehmen bzw. Körperschaften, mit ihrem Beitritt zu einer der Gesellschaften am Projekt Pfalzenergie ihren jeweiligen Arbeitgeberverband (KAV oder Energie Südwest) mit der Aufnahme von Tarifverhandlungen mit der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di mit dem Ziel des Abschlusses von Rahmentarifverträgen „Pfalzenergie“ zu beauftragen.